AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Effizienz:Klasse GmbH


§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Leistungen und Angebote der Effizienz:Klasse GmbH (nachfolgend: Effizienz:Klasse) erfolgen ausschließlich auf Grund ihrer Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) In Prospekten, Anzeigen oder anderen Werbemitteln enthaltene Angebote der Effizienz:Klasse sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell für den Kunden ausgearbeitete Angebote hält sich die Effizienz:Klasse 30 Kalendertage gebunden.

(2) Der Kunde ist 3 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Lehnt die Effizienz:Klasse nicht binnen 3 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

(3) Sofern Sie die in dem Bestellvorgang verlangten Angaben erteilt haben und eine Bestellung abschicken, geben Sie uns gegenüber ein verbindliches Angebot ab. Mit der Bestellung erklären Sie verbindlich, diese AGB zu akzeptieren und die bestellten Artikel erwerben zu wollen. Den Zugang ihrer Bestellung werden wir durch eine Eingangsbestätigung bestätigen; diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme der Bestellung dar. Der Vertrag kommt mit Erhalt der Bestellbestätigung zustande.

§ 3 Leistungszeit

(1) Die Effizienz:Klasse kann die Leistungstermine und –fristen einseitig nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB bestimmen, wobei eine Leistungsfrist von 4 Wochen nicht überschritten werden darf.

(2) Macht die Effizienz:Klasse von ihrem Bestimmungsrecht aus Abs. 1 keinen Gebrauch, können die Leistungstermine oder –fristen verbindlich oder unverbindlich zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung bedarf der Schriftform.

§ 4 Zahlung; Aufrechnung; Abtretung

(1) Soweit nicht abweichend angegeben bzw. angeboten, enthalten die Preise die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer (Bruttopreise). 

(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Effizienz:Klasse 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. 

(3) Gegen Forderungen der Effizienz:Klasse aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag, kann der Kunde nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von der Effizienz:Klasse anerkannten Forderungen aufrechnen. 

(4) Der Kunde kann Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit schriftlicher Zustimmung der Effizienz:Klasse abtreten.

§ 5 Subunternehmer

Der Effizienz:Klasse ist es gestattet, die zu erbringenden Leistungen ganz oder teilweise auf einen oder mehrere Dritte (Subunternehmer) zu übertragen.

§ 6 Gewährleistung 

(1) Auch wenn die Effizienz:Klasse für den Kunden die Meldung von Daten zu einer Förderstelle übernimmt oder den Förderantrag ausstellt, übernimmt die Effizienz:Klasse keine Gewähr für Bestand und Umfang des Förderprogramms. 

(2) Für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen und Daten übernimmt die Effizienz:Klasse keine Haftung. 

(3) Für Verträge mit Unternehmern gemäß § 14 BGB gelten abweichend zu den gesetzlichen Regeln folgende Regelungen: 

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung bzw. Leistung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von Effizienz:Klasse oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

§ 7 Haftung, höhere Gewalt

(1) Die Haftung der Effizienz:Klasse sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gegenüber dem Kunden für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht bei

a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten).

Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten), welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die Effizienz:Klasse bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen, im Fall von Sachschäden jedoch höchstens auf 3.000.000 EUR je Schadensfall und Kalenderjahr sowie im Fall von Vermögensschäden höchstens auf 500.000 EUR je Schadensfall und Kalenderjahr. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.

(2) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und des Haftpflichtgesetzes bleiben unberührt.

(3) Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt vorliegt, ist die Effizienz:Klasse von ihren Leistungspflichten befreit. Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder sonstige außergewöhnliche Umweltereignisse oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich zumutbaren Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.

§ 8 Anwendbares Recht; Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Effizienz:Klasse und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 

(2) Die Regelungen dieses Vertrages beruhen u.a. auf den aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften, wie z.B. dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen. Sollten sich die Rahmenbedingungen, auf denen der Vertrag beruht, ändern und sollte der Vertrag hierdurch lückenhaft oder seine Fortsetzung für die Effizienz:Klasse unzumutbar werden, ist die Effizienz:Klasse berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend anzupassen. Eine solche Vertragsanpassung wird die Effizienz:Klasse dem Kunden mit einer Frist von mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden schriftlich mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde diesen nicht mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderungen widerspricht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Daneben kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen. Auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs und das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages wird die Effizienz:Klasse den Kunden bei Bekanntgabe der Änderung gesondert hinweisen.


Sonderbedingungen "Kauf von Projektdateien"


Zusätzlich zu den AGB finden auf den Kauf der Projektdatei (nachfolgend „Datei“ genannt) die nachfolgenden Regelungen Anwendung:

 § 1 Überlassung 

Die Datei wird in maschinenlesbarer Form und in einem für die Weiterverarbeitung durch die Software „Energieberater 18599 3D Plus“ der „Hottgenroth Software AG“ geeigneten Format übermittelt. Die Überlassung der Datei erfolgt über Export. 

§ 2 Nutzungsrechte 

(1) Die Effizienz:Klasse überlässt die Datei frei von eigenen Schutzrechten und von Rechten Dritter. Die Effizienz:Klasse räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes und zeitlich unbeschränktes Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Datei ein. Zur vertragsgemäßen Nutzung der Datei gehört die Installation und Anzeige der Datei. 

(2) Eine Vervielfältigung der Datei ist nicht gestattet. Der Kunde ist jedoch berechtigt, eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vorzunehmen; der Kunde ist hierbei verpflichtet, diese Sicherungskopie als solche zu kennzeichnen. 

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Datei an Dritte zu veräußern oder in sonstiger Art und Weise (insbesondere durch Vermieten oder Verleihen) Dritten zu überlassen oder sie zu veröffentlichen. 

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Datei zu verändern und zu bearbeiten, es sei denn, es handelt sich bei der Änderung bzw. Bearbeitung um eine für die vertragsgemäße Nutzung der Datei erforderliche Beseitigung eines Mangels, mit welcher sich die Effizienz:Klasse in Verzug befindet. 

(5) Die Nutzung der Daten ist auf die Zwecke der Auswertung der in der Energieberatung von Effizienz:Klasse erlangten Daten und Berechnungsergebnisse für das in der Bestellung genannte Gebäude beschränkt. Eine Nutzung der Datei zu anderen Zwecken, insbesondere zu Zwecken der Energieberatung für Immobilien, ist untersagt. 

§ 3 Kunde ist Wohnungseigentümergemeinschaft 

Ist der Kunde eine Wohnungseigentümergemeinschaft, dann ist zur Nutzung der Datei gemäß § 2 nur der Verwalter dieser Wohnungseigentümergemeinschaft berechtigt, es sei denn, die Wohnungseigentümergemeinschaft hat keinen Verwalter. Das Nutzungsrecht ist an den die Bestellung ausführenden Verwalter gebunden und erlischt mit Ende seiner Vertreterstellung für die Wohnungseigentümergemeinschaft. Mit Ende des Nutzungsrechts hat der Kunde die Datei an die Effizienz:Klasse zurückzugeben oder schriftlich der Effizienz:Klasse zu versichern, dass diese gelöscht wurde. 

§ 4 Verstoß 

Für jeden Fall der schuldhaften Verletzung der Bestimmungen der §§ 2 und 3 durch den Kunden hat die Effizienz:Klasse gegen den Kunden einen Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe. Die Vertragsstrafe beträgt zwischen EUR 200,00 und EUR 500.000,00; sie hat in diesem Rahmen billigem Ermessen zu entsprechen. Maßgeblich hierfür sind die Bedeutung der verletzten Pflicht, der Nachteil für die Effizienz:Klasse (auch der immaterielle Nachteil) und der Grad der Pflichtverletzung und des Verschuldens des Kunden. Einigen sich die Parteien hierüber nicht, so entscheidet hierüber verbindlich als Schiedsgutachter ein vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main benannter Richter dieses Oberlandesgerichtes nach (auch nur schriftlicher) Anhörung der Parteien.


Weitere gesetzliche Kundeninformationen für Verbraucher gem. §312d BGB in Verbindung mit Art. 246a EGBGB


1. Vertragspartner und Kontakt gemäß § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 4 EGBGB 

Die Leistung wird angeboten von Effizienz:Klasse GmbH, Fritz-Bauer-Straße 1, 64295 Darmstadt, Telefonnummer: 06151 36036-0 (nachfolgend „Effizienz:Klasse“). 

2. Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen gemäß § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 10 EGBG

Beim Kauf von Projektdateien (vgl. Sonderbedingungen „Kauf von Projektdateien") gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die von einem Verwalter für die Beauftragung vertreten werden: 

  • Die Nutzung der Produktdatei ist auf die Nutzung durch den beauftragenden Verwalter beschränkt. 
  • Das Nutzungsrecht für die Produktdatei endet mit dem Ende der Tätigkeit des beauftragenden Verwalters für das WEG-Objekt. 

Sämtliche Rechnungen sind vom Kunden per Überweisung zu begleichen. 

Rechnungen werden zu dem von Effizienz:Klasse angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch eine Woche nach Zugang der Rechnung fällig. 

3. Leistungstermin gemäß § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 10 EGBGB

Effizienz:Klasse erbringt die Leistung innerhalb eines Zeitraums von 9 Monaten nach Erhalt aller für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen. Erfolgt die Leistung im Rahmen einer Baubegleitung, dann hängt der Leistungszeitraum von weiteren Faktoren ab (Baufortschritt, Förderungsantrag, etc.). Den voraussichtlichen Termin teilt Effizienz:Klasse dem Kunden auf Nachfrage mit. Seitens Effizienz:Klasse genannte Leistungstermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zugesagt wurde. 

4. Umgang mit Beschwerden gemäß § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 10 EGBGB 

Für Fragen und Beschwerden können sich Kunden an ihren persönlichen Berater oder aber unsere Zentrale unter 06151-360360 bzw. info@effizienz-klasse.de wenden. 

5. Gewährleistung, Garantien gemäß § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 und 12 EGBGB 

Es gelten die gesetzlichen Regelungen. 

6. Außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren gemäß § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 19 EGBGB

Die Europäische Kommission hat zur außergerichtlichen Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) eingerichtet: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.