Energieausweis-Bedarf für Mehrfamilienhäuser
Unter Annahme einer Vollnutzung nach DIN V 18599 berechnen wir für Sie den Energiebedarf. Wir stellen die spezifischen energetischen Eigenschaften Ihrer Immobilie auf Grundlage der berechneten Bedarfswerte dar. In einer Skala mit vergleichbaren Gebäuden gruppieren wir Ihre Immobilie ein. Wir erstellen den bedarfsorientierten Energieausweis für bestimmte Gebäudegruppen wie Neubauten oder umfassend sanierte Bestandsgebäude sowie alle Gebäude, die keinen Verbrauchsausweis erhalten können.
1. Erstgespräch
2. Bauunterlagen zuschicken
3. Vor-Ort-Aufnahme Ihres Gebäudes
4. Erstellung des Bedarfsausweises
David Herrmann
Leitung Kunden & operatives ManagementMarketing & Buchhaltung
Telefon: 06151 36036-0
E-Mail: info@effizienz-klasse.de
Caroline Will
GeschäftsführerinEnergieeffizienz-ExpertinIngenieurin Energie- undGebäudemanagement (M.Sc.)
Marvin Goetze
Geschäftsführer Energieeffizienz-Experte Wirtschaftsingenieur (M.Sc.)
Lisa Benz
Leitung Steuerung Energieeffizienz-Expertin QNG-/BNK-Auditorin
Christian Eboke
Energieeffizienz-ExperteArchitektur (Dipl.-Ing.)
Feyza Yüksel
Energieeffizienz-ExpertinBau- und Immobilienmanagement (M.Eng.)
Jonathan Heinze
Energieeffizienz-ExperteErneuerbare Energien (B.Sc.)Schreiner
Fabian Hoss
Energieeffizienz-Experte Robotik und Automation (B.Eng.)
Alexey Hutsul
Energieeffizienz-Experte Energieeffizientes Bauen und Sanieren (M.Eng.)
Felix Klotzbach
Energieeffizienz-ExperteAllgemeiner Maschinenbau (B.Eng.)
Matthias Lander
Energieeffizienz-Experte Energy Science and Engineering (M.Sc.)
Paul Westphal
Energieeffizienz-Experte Ingenieur der Energiewirtschaft (B.Sc.)
Alice Sagalow
Energieeffizienz-ExpertinIngenieurin der Energiewirtschaft (B.Sc.)
Michael Sinsel
Energieeffizienz-Experte Meister im Metallbauer-Handwerk
Artur Unruh
Energieeffizienz-Experte Ingenieur der Energiewirtschaft (B.Sc.)
Janne Steinmetz
Energieeffizienz-Experte Umweltingenieurwesen (B.Sc.)
Tabea Holzinger
Elternzeit
Neben wichtigen energetischen Eckdaten enthält der Energieausweis auch Vorschläge zu energetisch sinnvollen Sanierungsmaßnahmen. Dies macht ihn zu einer zuverlässigen Kalkulationsgrundlage und Entscheidungshilfe über den Gültigkeitszeitraum von 10 Jahren. Zudem handelt es sich bei einem Energieausweis um ein rechtlich anerkanntes Dokument, welches sowohl für die Nachweisführung im Neubau als auch für die Vermietung und den Verkauf von Bestandsgebäuden erforderlich ist.
Grundsätzlich ist die Erstellung eines Energieausweises immer dann sinnvoll, wenn die Erfassung grober energetischer Eckdaten eines Gebäudes erwünscht oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Rechtliche Notwendigkeit nach § 80 GEG besteht:
Um zusätzlichen Zeitaufwand und Kosten bei der Erstellung eines Energieausweises-Bedarf zu vermeiden, benötigen wir neben den allgemeinen Gebäudedaten bestenfalls schon im Vorfeld des Vor-Ort-Termins folgende Unterlagen von Ihnen:
Grundrisse und Baubeschreibung können in der Regel beim zuständigen Bauamt angefragt und eingesehen werden. Ein Schornsteinfegerprotokoll mit Informationen zur Heizungsanlage wird Ihnen für gewöhnlich durch den Bezirksschornsteinfeger ausgestellt.
Die Erstellung eines Energieausweises-Bedarf erfordert nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen sowie der Durchführung des Vor-Ort-Termins bis zu 2 Wochen. Je nach Gebäudegröße und -komplexität kann es zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeiten kommen.
Während Bedarfsausweise auf einen nach DIN V 18599 berechneten Energiebedarf zurückgehen, erfasst ein Verbrauchsausweis den realen Energieverbrauch über einen bestimmten Zeitraum. Welche Art für Ihr Gebäude anerkannt wird ist abhängig vom entsprechenden Gebäudebaujahr sowie der Anzahl der Wohneinheiten.
Zusätzlich müssen bei Gebäuden mit erheblichem Anteil abweichender Nutzungsarten mehrere Ausweise erstellt werden. Dies betrifft beispielsweise Gebäude mit anteiliger Gewerbenutzung.
David Herrmann
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und 13:30 – 16:30 Uhr
(zzgl. Fahrtkosten)
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