Energieausweis Verbrauch für Gewerbeimmobilien
Wir stellen die energetischen Eigenschaften des Objekts für Sie auf Basis der witterungsbereinigten Verbrauchswerte dar. Wir analysieren für Sie die Verbrauchsdaten für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung und eingebauter Beleuchtung. Wir ordnen Ihre Immobilie in eine Skala mit vergleichbaren Gebäuden ein. Wir erstellen den verbrauchsorientierten Energieausweis für Nichtwohngebäude im Bestand.
1. Erstgespräch
2. Verbrauchsdaten und Gebäudeunterlagen zuschicken
3. Erstellung des Verbrauchsausweises
David Herrmann
Leitung Kunden & operatives ManagementMarketing & Buchhaltung
Telefon: 06151 36036-0
E-Mail: info@effizienz-klasse.de
Caroline Will
GeschäftsführerinEnergieeffizienz-ExpertinIngenieurin Energie- undGebäudemanagement (M.Sc.)
Marvin Goetze
Geschäftsführer Energieeffizienz-Experte Wirtschaftsingenieur (M.Sc.)
Christian Eboke
Energieeffizienz-ExperteArchitektur (Dipl.-Ing.)
Jonathan Heinze
Energieeffizienz-ExperteErneuerbare Energien (B.Sc.)Schreiner
Feyza Yüksel
Energieeffizienz-ExpertinBau- und Immobilienmanagement (M.Eng.)
Fabian Hoss
Energieeffizienz-Experte Robotik und Automation (B.Eng.)
Alexey Hutsul
Energieeffizienz-Experte Energieeffizientes Bauen und Sanieren (M.Eng.)
Paul Westphal
Energieeffizienz-Experte Ingenieur der Energiewirtschaft (B.Sc.)
Michael Sinsel
Energieeffizienz-Experte Meister im Metallbauer-Handwerk
Neben wichtigen energetischen Eckdaten enthält der Energieausweis auch Vorschläge zu energetisch sinnvollen Sanierungsmaßnahmen. Dies macht ihn zu einer zuverlässigen Kalkulationsgrundlage und Entscheidungshilfe über den Gültigkeitszeitraum von 10 Jahren. Zudem handelt es sich bei einem Energieausweis um ein rechtlich anerkanntes Dokument, welches sowohl für die Nachweisführung im Neubau als auch für die Vermietung und den Verkauf von Bestandsgebäuden erforderlich ist.
Grundsätzlich ist die Erstellung eines Energieausweises immer dann sinnvoll, wenn die Erfassung grober energetischer Eckdaten eines Gebäudes erwünscht oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Rechtliche Notwendigkeit nach § 80 GEG besteht:
Für die Erstellung eines Energieausweises-Verbrauch benötigen wir von Ihnen neben grundlegenden Gebäudedaten die genauen Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen über insgesamt 36 Monate (inkl. Nachweise). Die jüngste Abrechnung darf dabei nicht mehr als 18 Monate zurückliegen.
Die Erstellung eines Energieausweises-Verbrauch erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Werktagen.
Während Bedarfsausweise auf einen nach DIN V 18599 berechneten Energiebedarf zurückgehen, erfasst ein Verbrauchsausweis den realen Energieverbrauch über einen bestimmten Zeitraum. Welche Art für Ihr Gebäude anerkannt wird ist abhängig vom entsprechenden Gebäudebaujahr sowie der Anzahl der Wohneinheiten.
Zusätzlich müssen bei Gebäuden mit erheblichem Anteil abweichender Nutzungsarten mehrere Ausweise erstellt werden. Dies gilt beispielsweise bei Gebäuden mit 80% Wohnfläche und 20% Gewerbefläche.
David Herrmann
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