Energieausweis-Bedarf für Gewerbeimmobilien
Wir berechnen für Sie den Energiebedarf unter Annahme einer Vollnutzung nach DIN. Wir stellen die energetischen Eigenschaften des Objekts für Sie auf Basis der berechneten Bedarfswerte dar. Wir ordnen Ihre Immobilie in eine Skala mit vergleichbaren Gebäuden ein. Wir erstellen den bedarfsorientierten Energieausweis im Bestand für Nichtwohngebäude gemäß DIN V 18599
1. Erstgespräch
2. Bauunterlagen zuschicken
3. Vor-Ort-Aufnahme Ihres Gebäudes
4. Erstellung des Bedarfsausweises
David Herrmann
Leitung Kunden & operatives ManagementMarketing & Buchhaltung
Telefon: 06151 36036-0
E-Mail: info@effizienz-klasse.de
Caroline Will
GeschäftsführerinEnergieeffizienz-ExpertinIngenieurin Energie- undGebäudemanagement (M.Sc.)
Marvin Goetze
Geschäftsführer Energieeffizienz-Experte Wirtschaftsingenieur (M.Sc.)
Christian Eboke
Energieeffizienz-ExperteArchitektur (Dipl.-Ing.)
Feyza Yüksel
Energieeffizienz-ExpertinBau- und Immobilienmanagement (M.Eng.)
Jonathan Heinze
Energieeffizienz-ExperteErneuerbare Energien (B.Sc.)Schreiner
Fabian Hoss
Energieeffizienz-Experte Robotik und Automation (B.Eng.)
Alexey Hutsul
Energieeffizienz-Experte Energieeffizientes Bauen und Sanieren (M.Eng.)
Paul Westphal
Energieeffizienz-Experte Ingenieur der Energiewirtschaft (B.Sc.)
Michael Sinsel
Energieeffizienz-Experte Meister im Metallbauer-Handwerk
Neben wichtigen energetischen Eckdaten enthält der Energieausweis auch Vorschläge zu energetisch sinnvollen Sanierungsmaßnahmen. Dies macht ihn zu einer zuverlässigen Kalkulationsgrundlage und Entscheidungshilfe über den Gültigkeitszeitraum von 10 Jahren. Zudem handelt es sich bei einem Energieausweis um ein rechtlich anerkanntes Dokument, welches sowohl für die Nachweisführung im Neubau als auch für die Vermietung und den Verkauf von Bestandsgebäuden erforderlich ist.
Grundsätzlich ist die Erstellung eines Energieausweises immer dann sinnvoll, wenn die Erfassung grober energetischer Eckdaten eines Gebäudes erwünscht oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Rechtliche Notwendigkeit nach § 80 GEG besteht:
Um zusätzlichen Zeitaufwand und Kosten bei der Erstellung eines Energieausweises-Bedarf zu vermeiden, benötigen wir neben den allgemeinen Gebäudedaten bestenfalls schon im Vorfeld des Vor-Ort-Termins folgende Unterlagen von Ihnen:
Grundrisse und Baubeschreibung können in der Regel beim zuständigen Bauamt angefragt und eingesehen werden. Ein Schornsteinfegerprotokoll mit Informationen zur Heizungsanlage wird Ihnen für gewöhnlich durch den Bezirksschornsteinfeger ausgestellt.
Die Erstellung eines Energieausweises-Bedarf erfordert nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen sowie der Durchführung des Vor-Ort-Termins bis zu 2 Wochen. Je nach Gebäudegröße und -Komplexität kann es zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeiten kommen.
Während Bedarfsausweise auf einen nach DIN V 18599 berechneten Energiebedarf zurückgehen, erfasst ein Verbrauchsausweis den realen Energieverbrauch über einen bestimmten Zeitraum. Welche Art für Ihr Gebäude anerkannt wird ist abhängig vom entsprechenden Gebäudebaujahr sowie der Anzahl der Wohneinheiten.
Zusätzlich müssen bei Gebäuden mit erheblichem Anteil abweichender Nutzungsarten mehrere Ausweise erstellt werden. Dies gilt beispielsweise bei Gebäuden mit 80% Wohnfläche und 20% Gewerbefläche.
David Herrmann
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