Energieausweis-Verbrauch für Ein- & Zweifamilienhäuser
Wir stellen die energetischen Eigenschaften des Objekts für Sie auf Basis der witterungsbereinigten Verbrauchswerte dar. Wir ordnen Ihre Immobilie in eine Skala mit vergleichbaren Gebäuden ein. Wir erstellen den verbrauchsorientierten Energieausweis für Wohngebäude im Bestand mit mindestens fünf Wohneinheiten und für Wohngebäude im Bestand mit Dämmstandard gemäß WSchV 1977 oder besser.
1. Erstgespräch
2. Verbrauchsdaten und Gebäudeunterlagen zuschicken
3. Erstellung des Verbrauchsausweises
David Herrmann
Leitung Kunden & operatives ManagementMarketing & Buchhaltung
Telefon: 06151 36036-0
E-Mail: info@effizienz-klasse.de
Caroline Will
GeschäftsführerinEnergieeffizienz-ExpertinIngenieurin Energie- undGebäudemanagement (M.Sc.)
Marvin Goetze
Geschäftsführer Energieeffizienz-Experte Wirtschaftsingenieur (M.Sc.)
Lisa Benz
Leitung Steuerung Energieeffizienz-Expertin QNG-/BNK-Auditorin
Christian Eboke
Energieeffizienz-ExperteArchitektur (Dipl.-Ing.)
Feyza Yüksel
Energieeffizienz-ExpertinBau- und Immobilienmanagement (M.Eng.)
Jonathan Heinze
Energieeffizienz-ExperteErneuerbare Energien (B.Sc.)Schreiner
Fabian Hoss
Energieeffizienz-Experte Robotik und Automation (B.Eng.)
Alexey Hutsul
Energieeffizienz-Experte Energieeffizientes Bauen und Sanieren (M.Eng.)
Felix Klotzbach
Energieeffizienz-ExperteAllgemeiner Maschinenbau (B.Eng.)
Matthias Lander
Energieeffizienz-Experte Energy Science and Engineering (M.Sc.)
Paul Westphal
Energieeffizienz-Experte Ingenieur der Energiewirtschaft (B.Sc.)
Alice Sagalow
Energieeffizienz-ExpertinIngenieurin der Energiewirtschaft (B.Sc.)
Michael Sinsel
Energieeffizienz-Experte Meister im Metallbauer-Handwerk
Artur Unruh
Energieeffizienz-Experte Ingenieur der Energiewirtschaft (B.Sc.)
Janne Steinmetz
Energieeffizienz-Experte Umweltingenieurwesen (B.Sc.)
Tabea Holzinger
Elternzeit
Neben wichtigen energetischen Eckdaten enthält der Energieausweis auch Vorschläge zu energetisch sinnvollen Sanierungsmaßnahmen. Dies macht ihn zu einer zuverlässigen Kalkulationsgrundlage und Entscheidungshilfe über den Gültigkeitszeitraum von 10 Jahren. Zudem handelt es sich bei einem Energieausweis um ein rechtlich anerkanntes Dokument, welches sowohl für die Nachweisführung im Neubau als auch für die Vermietung und den Verkauf von Bestandsgebäuden erforderlich ist.
Grundsätzlich ist die Erstellung eines Energieausweises immer dann sinnvoll, wenn die Erfassung grober energetischer Eckdaten eines Gebäudes erwünscht oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Rechtliche Notwendigkeit nach § 80 GEG besteht:
Für die Erstellung eines Energieausweises-Verbrauch benötigen wir von Ihnen neben grundlegenden Gebäudedaten die genauen Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen über insgesamt 36 Monate (inkl. Nachweise). Die jüngste Abrechnung darf dabei nicht mehr als 18 Monate zurückliegen.
Die Erstellung eines Energieausweises-Verbrauch erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Werktagen.
Während Bedarfsausweise auf einen nach DIN V 18599 berechneten Energiebedarf zurückgehen, erfasst ein Verbrauchsausweis den realen Energieverbrauch über einen bestimmten Zeitraum. Welche Art für Ihr Gebäude anerkannt wird ist abhängig vom entsprechenden Gebäudebaujahr sowie der Anzahl der Wohneinheiten.
Zusätzlich müssen bei Gebäuden mit erheblichem Anteil abweichender Nutzungsarten mehrere Ausweise erstellt werden. Dies betrifft beispielsweise Gebäude mit anteiliger Gewerbenutzung.
David Herrmann
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(zzgl. Fahrtkosten)
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